Minijob Kündigungsschutz | Ein artikel auf Ich selbstständig
Wenn Du einen Minijob ausübst oder darüber nachdenkst, einen anzunehmen, stellst Du Dir vielleicht irgendwann die Frage: „Wie sicher ist mein Job eigentlich?“ Oder genauer: „Habe ich als Minijobber überhaupt Kündigungsschutz?“ Genau darum geht es in diesem Artikel.
Denn obwohl ein Minijob oft als „lockerer Nebenjob“ angesehen wird, gelten auch hier klare gesetzliche Regeln – insbesondere beim Thema Minijob Kündigungsschutz.
Hier erfährst Du, was Du als Minijobber in Deutschland über Kündigungen wissen musst, welche Rechte Du hast, wann Dich der Gesetzgeber schützt und in welchen Fällen eine Kündigung zulässig ist.
Was ist ein Minijob überhaupt?
Bevor wir ins Detail gehen, lass uns kurz klären, was ein Minijob eigentlich ist: Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Einkommen von maximal 538 Euro (Stand 2025).
Diese Form der Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei für Dich, außer bei der Rentenversicherung, von der Du Dich aber befreien lassen kannst.
Minijobs sind in vielen Branchen beliebt – vom Einzelhandel über Gastronomie bis hin zu privaten Haushalten. Doch obwohl sie oft als „flexibel“ und „unkompliziert“ gelten, solltest Du Deine Rechte nicht unterschätzen.
Hast Du als Minijobber Kündigungsschutz?
Die klare Antwort: Ja, auch im Minijob genießt Du Kündigungsschutz. Und zwar gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie bei Vollzeit- oder Teilzeitstellen – zumindest, wenn es sich nicht gerade um ein sehr kleines Unternehmen handelt.
Das bedeutet: Auch bei einem Minijob kann Dich Dein Arbeitgeber nicht einfach willkürlich kündigen. Es gibt klare Voraussetzungen, Fristen und Schutzmechanismen.
Der allgemeine Kündigungsschutz im Minijob
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber – sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Du bist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt (Wartezeit).
2. Das Unternehmen hat mehr als zehn Mitarbeiter (ohne Azubis).
Wenn diese zwei Punkte zutreffen, kannst Du nur aus sozial gerechtfertigten Gründen gekündigt werden. Dazu zählen:
Betriebsbedingte Kündigung (z.B. bei wirtschaftlicher Notlage)
Verhaltensbedingte Kündigung (z.B. bei wiederholtem Fehlverhalten)
Personenbedingte Kündigung (z.B. bei längerer Krankheit)
Einfach zu sagen „Du passt nicht mehr rein“ oder „Wir brauchen Dich nicht mehr“ reicht in dem Fall nicht.
Was gilt in kleinen Betrieben?
Wenn Dein Arbeitgeber weniger als 10 Mitarbeiter hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Das heißt aber nicht, dass Du rechtlos bist! Auch hier muss eine Kündigung:
schriftlich erfolgen (mündliche Kündigungen sind unwirksam!)
die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten
darf nicht sittenwidrig, diskriminierend oder willkürlich sein
Besonders geschützt bist Du übrigens in der Schwangerschaft, während der Elternzeit oder bei einer Schwerbehinderung – dann gelten ganz spezielle Kündigungsregelungen.
Welche Kündigungsfristen gelten im Minijob?
Auch hier unterscheidet sich der Minijob nicht von anderen Beschäftigungsarten. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt:
vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn keine andere Frist im Arbeitsvertrag steht
Je länger Du im Unternehmen bist, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber – nach zwei Jahren zum Beispiel einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate usw.
Achtung: Für Dich als Arbeitnehmer bleibt die Kündigungsfrist meist bei vier Wochen – es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.
Was tun bei einer Kündigung?
Wenn Du die Kündigung bekommst, solltest Du nicht einfach aufgeben. Prüfe zuerst:
Ist die Kündigung schriftlich erfolgt?
Sind die Fristen eingehalten worden?
Liegt ein sozial gerechtfertigter Grund vor?
Wenn Du Zweifel hast, lohnt sich oft der Gang zur Beratungsstelle, Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du kannst auch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Besonderheiten beim Minijob in Privathaushalten
Wenn Du in einem privaten Haushalt arbeitest – zum Beispiel als Haushaltshilfe oder Babysitter –, gelten ebenfalls gesetzliche Regelungen. Allerdings ist die Durchsetzung oft schwieriger, da die Betriebe in der Regel sehr klein sind und das Kündigungsschutzgesetz dort meist nicht greift.
Trotzdem: Auch hier darfst Du nicht willkürlich gekündigt werden, und auch hier gelten gesetzliche Kündigungsfristen. Halte immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag fest, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Fazit: Minijob Kündigungsschutz – Ja, Du hast Rechte!
Viele Menschen glauben, dass ein Minijob weniger Rechte mit sich bringt – aber das stimmt nicht. Auch als Minijobber hast Du Anspruch auf Kündigungsschutz, faire Behandlung und klare Regeln. Du solltest Deine Rechte kennen, damit Du Dich im Ernstfall wehren kannst.
Wenn Du länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeitest, profitierst Du sogar vom vollen Kündigungsschutz. Aber auch in kleineren Betrieben gilt: Eine Kündigung muss schriftlich und rechtlich zulässig sein.
Also: Lass Dich nicht verunsichern. Informiere Dich gut, halte Verträge schriftlich fest – und wenn Du gekündigt wirst, prüfe immer, ob alles rechtens war.
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