8. April 2025
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Verpflegungsmehraufwand 2025 | Ein artikel auf Ich selbstständig
Wenn Du beruflich viel unterwegs bist, hast Du bestimmt schon vom Verpflegungsmehraufwand gehört. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Pauschale, mit der Du die zusätzlichen Kosten für Deine Verpflegung auf Reisen absetzen kannst.
Aber was ändert sich eigentlich beim Verpflegungsmehraufwand 2025? Und wie holst Du das Maximum für Dich raus?
In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du wissen musst: Von den aktuellen Pauschalbeträgen über die Voraussetzungen bis hin zu praktischen Tipps für Deine nächste Steuererklärung.
Am Ende wirst Du genau wissen, wie Du den Verpflegungsmehraufwand 2025 optimal nutzt.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand überhaupt?
Der Begriff klingt erstmal bürokratisch, meint aber etwas ganz Praktisches: Wenn Du beruflich von Zuhause oder Deinem festen Arbeitsplatz weg bist, entstehen Dir oft höhere Kosten für Essen und Trinken.
Sei es durch Restaurantbesuche, Snacks unterwegs oder teure Getränke am Bahnhof – das summiert sich schnell.
Der Staat erkennt das an und erlaubt Dir, diese Mehrkosten als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend zu machen. Und zwar ganz ohne Belege – über eine Pauschale, die sich nach Dauer und Ort Deiner Abwesenheit richtet. Genau das ist der Verpflegungsmehraufwand.
Das ändert sich beim Verpflegungsmehraufwand 2025
Zum Jahresbeginn 2025 gelten neue Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand. Diese werden regelmäßig angepasst – je nachdem, wie sich die Lebenshaltungskosten und die Inflation entwickeln. Für 2025 kannst Du mit folgenden Beträgen rechnen (Stand: aktuelle Prognosen – offizielle Zahlen folgen in der Regel im Spätherbst des Vorjahres):
14 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (Tagespauschale)
28 Euro bei einer vollen 24-Stunden-Abwesenheit (z.?B. bei mehrtägigen Dienstreisen)
An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen: ebenfalls 14 Euro pro Tag
Diese Sätze gelten innerhalb Deutschlands. Bei Auslandsreisen gibt es je nach Zielland abweichende Verpflegungspauschalen, die meist höher sind – zum Beispiel für teure Länder wie die Schweiz oder Norwegen.
Wer darf den Verpflegungsmehraufwand 2025 geltend machen?
Grundsätzlich kannst Du den Verpflegungsmehraufwand 2025 ansetzen, wenn Du beruflich unterwegs bist und dadurch Deine regulären Essgewohnheiten nicht einhalten kannst. Dazu zählen:
Dienstreisen mit Hotelübernachtung oder bei Kunden
Montageeinsätze an wechselnden Einsatzorten
Außendiensttätigkeiten
Fahrten zu Schulungen, Fortbildungen oder Seminaren außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes
Wichtig: Du musst dabei mindestens 8 Stunden abwesend sein oder sogar über Nacht bleiben. Nur dann hast Du Anspruch auf die Pauschale.
Wie trägst Du den Verpflegungsmehraufwand 2025 in der Steuererklärung ein?
Ganz einfach: In der Anlage N Deiner Steuererklärung gibst Du unter „Werbungskosten“ die jeweiligen Pauschalen an. Dafür musst Du:
Reisedatum und Abwesenheitsdauer dokumentieren
Zielort und Zweck der Reise angeben
Die passende Pauschale (14 oder 28 Euro) für jeden Tag berechnen
Alle Beträge addieren und in die Steuererklärung übernehmen
Tipp: Nutze eine Excel-Tabelle oder App, um Deine Dienstreisen und Zeiten zu erfassen – das spart Dir am Ende viel Aufwand.
Wann bekommst Du keinen Verpflegungsmehraufwand?
Auch das ist wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand entfällt, wenn Dir Dein Arbeitgeber bereits Mahlzeiten kostenlos zur Verfügung stellt – etwa durch:
Frühstück im Hotel
Mittagessen im Rahmen eines Seminars
Essensgutscheine oder Tagesspesen
In solchen Fällen musst Du die jeweilige Pauschale kürzen:
Frühstück: Kürzung um 5,60 Euro
Mittag-/Abendessen: Kürzung um je 11,20 Euro
Diese Werte basieren auf 20 % bzw. 40 % der 28-Euro-Pauschale und gelten auch 2025 weiter – sofern es keine Gesetzesänderung gibt.
Arbeitgeber-Erstattung vs. Steuerabzug – was lohnt sich mehr?
Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Verpflegungspauschalen steuerfrei erstattet, ist das für Dich der einfachste Weg. Du bekommst das Geld direkt ausbezahlt und musst es nicht selbst angeben.
Erstattet er Dir jedoch nichts, kannst Du den Verpflegungsmehraufwand 2025 in der Steuererklärung absetzen. Je nachdem, wie viele Reisen Du im Jahr machst, kommen da schnell ein paar Hundert Euro zusammen – die Deine Steuerlast spürbar senken können.
Fazit: Mit dem Verpflegungsmehraufwand 2025 bares Geld sparen
Ob als Außendienstler, Monteur oder Seminarteilnehmer: Der Verpflegungsmehraufwand 2025 bietet Dir eine einfache Möglichkeit, zusätzliche Kosten für Verpflegung auf Dienstreisen geltend zu machen – ganz ohne Quittungen oder aufwändige Nachweise.
Wenn Du regelmäßig unterwegs bist, solltest Du diese Pauschalen unbedingt nutzen – entweder über Deinen Arbeitgeber oder in Deiner Steuererklärung. Und mit ein bisschen Organisation (z.?B. einem digitalen Reisetagebuch) ist das Ganze auch kein großer Aufwand.
Also: Nutze den Verpflegungsmehraufwand 2025 clever – und hol Dir zurück, was Dir zusteht.
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